EU-Mobilitätspaket: SPEDION App vereinfacht Umsetzung

16. März 2021

Als Teil des neuen EU-Mobilitätspakets I ergänzt die VO 2020/1054 die Vorgaben für Transportunternehmer zu den Lenk- und Ruhezeiten (LRZ) des fahrenden Personals seit August 2020 nochmals. SPEDION hat die entsprechenden Änderungen bereits in der neusten Version der SPEDION App umgesetzt. Um welche Vorgaben handelt es sich dabei?

In Ausnahmefällen dürfen die täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten jetzt um maximal eine Stunde überschritten werden, mit dem Ziel, die Fahrer-Betriebsstätte oder den Wohnsitz zu erreichen – um maximal zwei Stunden, wenn direkt davor eine 30-minütige Fahrtunterbrechung eingelegt wurde. Im grenzüberschreitenden Verkehr hingegen gilt nun neu, dass die Wochenruhezeiten (WRZ) eines Fahrers maximal zweimal aufeinanderfolgend gekürzt werden dürfen. Grundsätzlich sind die Ruhezeiten stets in geeigneten Unterkünften mit angemessener Schlafstätte und Sanitäreinrichtungen zu verbringen. Innerhalb von vier Wochen müssen die Fahrer mindestens einmal die Gelegenheit haben, an ihren Wohnsitz oder ihre Betriebsstätte zurückzukehren. Alle relevanten Zeiten der Fahrer müssen darüber hinaus sorgfältig und kontrollierbar dokumentiert werden.

Klingt nach viel Aufwand? Nicht mit der SPEDION App. Die neueste Version 8.70 unserer mobilen Lkw-Telematik für Android berücksichtigt die europäischen LRZ-Vorgaben bereits jetzt. Befindet sich der Fahrer im Ausland – fern von seiner in den Stammdaten der SPEDION App eingepflegten Betriebsstätte oder seinem Wohnsitz – ist die Eingabe von zwei aufeinanderfolgenden reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten in der SPEDION App automatisch möglich. Dem Fahrer werden die Optionen einer verkürzten Wochenruhe wie auch die erforderliche Verlängerung der darauffolgenden wöchentlichen Ruhezeit jeweils angezeigt.
Außerdem können die Fahrer ab sofort direkt in der App – parallel zu der von der Verordnung geforderten handschriftlichen Notiz auf dem Schaublatt des Kontrollgeräts, einem Ausdruck aus dem Kontrollgerät oder im Arbeitszeitplan – die gesetzlich erforderliche Begründung für eine Überschreitung der täglichen und wöchentlichen Lenkzeit digital eintragen. Somit liegen diese Daten der Zentrale sofort digital vor und können entsprechend dort dokumentiert werden.

Sie haben Fragen zu den neuen Funktionen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.

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