EuGH-Urteil zu Maut-Erstattung: Bis 31.12. Anspruch einreichen

08. Dezember 2020

Auch wenn das Verfahren noch nicht ganz abgeschlossen ist: Wer eventuelle Ansprüche auf die Erstattung zu hoher Mautgebühren hat, sollte diese bis zum 31. Dezember 2020 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) geltend machen, bevor Verjährungen drohen. Darauf weist der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V. in einem aktuellen Rundschreiben jetzt nochmals ausdrücklich hin.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 28. Oktober 2020 die deutsche Mautberechnung als europarechtswidrig eingestuft, da bei Ermittlung der Infrastrukturkosten auch hierfür nicht relevante Posten wie die Kosten für die Verkehrspolizei einbezogen wurden. Bei dem Urteil handelt es sich um ein Vorabentscheidungsersuchen, es ist möglich, dass von Seiten deutscher Gerichte noch eine Revision eingelegt wird.

Dennoch sollten Unternehmen bis zum Ende des Jahres ihre Erstattungsansprüche prüfen und in schriftlicher Form beim BAG geltend machen. Der Genossenschaftsverband stellt seinen Mitgliedern auf Anfrage einen entsprechenden Musterbrief zur Verfügung. Alternativ kann jedes Unternehmen die Ansprüche mit Unterstützung durch ein eigenes Rechtsanwaltsbüro beim BAG einreichen.

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